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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-008: Arbeiten im Spezialtiefbau
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stationäre Arbeitsplätze

4.7 Besondere Bestimmungen für Injektionsarbeiten

4.7.1 Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten

Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Druckschläuche, ihre Verbindungsteile und Anschlüsse wie folgt geprüft werden:

Schläuche siehe DIN 20 066 „Fluidtechnik; Schlauchleitungen; Maße, Anforderungen“.

4.7.2 Sicherungsmaßnahmen beim Aufbau der Geräte

Beim Aufbau der Geräte ist sicherzustellen, dass

4.7.3 Sicherheitsmaßnahmen bei Injektionsarbeiten

Bei Injektionsarbeiten ist sicherzustellen, dass