4.7 Besondere Bestimmungen für Injektionsarbeiten
4.7.1 Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten
Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Druckschläuche, ihre Verbindungsteile und Anschlüsse wie folgt geprüft werden:
- Druckschläuche auf ordnungsgemäßen Zustand, z.B. auf Beschädigungen an Schlaucheinpressungen oder Schäden am Gewebe der Stahlarmierung,
- Druckschlauch-Verbindungsteile (Nippel) auf ordnungsgemäßen Zustand, z.B. auf Beschädigungen an den Gewindeenden oder Verschleiß am Innendurchmesser,
und
- Druckschlauch-Anschlüsse auf ordnungsgemäßen Sitz, z.B. an der Förderpumpe, an der Lanze.
Schläuche siehe DIN 20 066 „Fluidtechnik; Schlauchleitungen; Maße, Anforderungen“.
4.7.2 Sicherungsmaßnahmen beim Aufbau der Geräte
Beim Aufbau der Geräte ist sicherzustellen, dass
- nur Schläuche verwendet werden, die hinsichtlich zulässigem Druck und Herstelldatum gekennzeichnet sind,
- beim Verlegen der Förderleitung zwischen Pumpe und Injektionsstelle keine Scheuerstellen vorhanden sind, an denen der pulsierende Schlauch beschädigt werden kann,
- die Schlauchverlegung geradlinig und ohne Schlaufen erfolgt,
- Beschädigungen durch andere auf der Baustelle auszuführende Arbeiten ausgeschlossen sind,
- bei Beschickung der Mischanlage über Baustellensilos auf die dafür erforderlichen Fundamente und gegebenenfalls Verankerungen geachtet wird.
4.7.3 Sicherheitsmaßnahmen bei Injektionsarbeiten
Bei Injektionsarbeiten ist sicherzustellen, dass
- der Druckablasshahn in der Förderleitung täglich gereinigt und auf Funktion geprüft wird,
- Druckschlauchleitungen mit sämtlichen Anschluss- und Verbindungsstellen wöchentlich mindestens einmal auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden,
- Schäden an druckbeaufschlagten Teilen sofort nach Erkennen ordnungsgemäß behoben werden,
- während der Pumparbeiten Pumpenfahrer und Lanzenführer den Bedienungsstand nicht verlassen; zwischen Pumpenfahrer und Lanzenführer muss immer Verständigung möglich sein (Sicht-/Sprechverbindung),
- der Systemdruck ständig beobachtet wird,
- Bohrgestänge mit Beschädigungen an Gewindeteilen oder Schweißnähten ausgesondert werden,
- beim Ein- und Ausbauen von Bohrgestänge und Lanzen Augen- und Gesichtsschutz getragen wird.