8 Zeitpunkt der Anwendung

Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 1997, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für Arbeiten in Bohrungen" (ZH 1/492) vom Oktober 1993.