Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
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Vorbemerkung
Spezialtiefbau ist der Oberbegriff für eine Bausparte, die in nahezu allen Bereichen des innerstädtischen Tiefbaus, des Verkehrswegebaus, des Tunnelbaus bis hin zum Bauen für den Umweltschutz vielfältige Bau- und Bauverfahrenstechniken anbietet.
Spezialtiefbau umfasst insbesondere
- Bohr-, Bohrpfahl-, und Bohrpfahlwandarbeiten,
- Schlitzwandarbeiten,
- Dichtwandarbeiten,
- Ramm-, Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten (mit Rammelementen aus Stahlprofilen oder Stahlbetonfertigteilen bzw. für Ortbetonrammpfähle),
- Verbauarbeiten,
- Unterfangungsarbeiten,
- Injektionsarbeiten,
- Baugrundvereisung,
- Verpressankerarbeiten,
- Wasserhaltungsarbeiten,
- Brunnenbau,
- Tiefenverdichtungsarbeiten.
Diese BG-Regel erläutert die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22). Die bislang für Arbeiten in Bohrungen veröffentlichten „Sicherheitsregeln für Arbeiten in Bohrungen“ (ZH 1/492) vom Oktober 1993 wurden ebenfalls berücksichtigt.
Die Anforderungen an Maschinen bezüglich Bau und Ausrüstung sind in der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 9. GPSGV), Umsetzung der Richtlinie 98/37/EG und europaeinheitlichen Normen, z.B. DIN EN 791 und DIN EN 996, festgelegt.