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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-011: Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
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1 Anwendungsbereich

1.1 Unternehmerin und Unternehmer

Diese DGUV Regel wendet sich hauptsächlich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Schutznetze (Sicherheitsnetze) errichten lassen oder als Auffangeinrichtung (technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 4 Absatz 2 BetrSichV) nutzen.

Die Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) schließt die Errichtung, Demontage, Kontrolle und Prüfung sowie die sachgerechte Lagerung, Transport und Gebrauch (Benutzung) ein.

 

1.2 Anwendungen

Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) und Netzzubehör, die als technische Schutzmaßnahme zum Auffangen von Personen verwendet werden.

Schutznetze (Sicherheitsnetze) schützen Personen, deren Absturz nicht verhindert werden konnte, vor Verletzungen infolge eines tieferen Fallens. Geeignet sind z. B. Schutznetze (Sicherheitsnetze) der Systeme S oder T nach DIN EN 1263-1 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren".

Hinweise für den Auf- und Abbau von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) werden in DIN EN 1263-2 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für die Errichtung von Schutznetzen" gegeben.

Diese DGUV Regel findet keine Anwendung auf Netze in Seitenschutz und in Schutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten.

Siehe: DGUV Informationen und Normen
DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten"
DGUV Information 201-023 "Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten"
und
DIN 4420-1 "Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung".
 

 

1.3 Begriffsbestimmungen

Für die Anwendung dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Schutznetze (Sicherheitsnetze)
Netze, die abstürzende Personen auffangen.

Aufhängepunkte
Geeignete Festpunkte an Bauwerksteilen, z. B. Träger und Stützen, die das Anschlagen von Verbindungsmitteln zum Netz ermöglichen und die Lasten aus dem Schutznetz (Sicherheitsnetz) sicher aufnehmen und ins Bauwerk weiterleiten können.

Netzzubehör
Teile, die bei der Verwendung des Schutznetzes (Sicherheitsnetzes) erforderlich sind, z. B. Aufhängeseile, Kopplungsseile, Traversenseile, Karabinerhaken.

Prüfmaschen
Maschenreihen, die zur Bestimmung des Alterungsverhaltens in das Schutznetz (Sicherheitsnetz) eingezogen sind und dem Schutznetz (Sicherheitsnetz) entnommen werden können, ohne dass die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird.

Einbaubreite
Kürzere Seitenlänge einer rechteckigen Netzfläche, die nach Einbau (ggf. nach einem Raffen eines größeren Netzes) die abzudeckende Fläche überspannt.