3 Schutznetze (Sicherheitsnetze)
3.1 Schutznetzsysteme
Für den Einsatz stehen der Unternehmerin und dem Unternehmer Schutznetze (Sicherheitsnetze) z. B. vom System S (siehe Abb. 2) oder vom System T (siehe Abb. 3) zur Verfügung.
Schutznetze (Sicherheitsnetze) vom System S (Netze mit Randseil) werden z. B. im Hallenbau eingesetzt.
Schutznetze (Sicherheitsnetze) vom System T (Netze in Konsolen für horizontale Verwendung) werden z. B. im Hochbau anstelle von Fanggerüsten eingesetzt.
Abb. 2 Schutznetz (Sicherheitsnetz) System S (Netz mit Randseil)
Abb. 3 Schutznetz (Sicherheitsnetz) System T (Netz in Konsolen für horizontale Verwendung)
3.2 Seile
Normgerechte einsträngige Aufhängeseile (siehe Abb. 4) weisen eine Bruchkraft von mindestens 30,0 kN auf. Normgerechte zweisträngige Aufhängeseile weisen eine Bruchkraft von mindestens 15,0 kN auf.

Nach DIN EN 1263-1 können als Aufhängeseile die Seile L, R, M oder Z verwendet werden.
Abb. 4 Beispiele für Aufhängeseile
Normgerechte Kopplungsseile weisen mindestens eine Bruchkraft von 7,5 kN auf.

Nach DIN EN 1263-1 können als Kopplungsseile die Seile N und O verwendet werden.
Hinweis |
Der Nachweis der Bruchkraft der Aufhänge- bzw. Kopplungsseile kann z. B. durch ein Prüf- bzw. Werkstoffzeugnis auf der Baustelle geführt werden. |
Traversenseile, die zum Verringern des Netzdurchhanges in ein Auffangnetz parallel zum Netzrand eingezogen werden und mit dem Randseil verbunden sind, weisen eine Bruchkraft von mindestens 30,0 kN auf.
Abb. 5 Beispiele für Kopplungsseile
3.3 Kennzeichnung
Nach § 3 des Produktsicherheitsgesetzes "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" darf der Hersteller nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die zur Gewährleistung der Sicherheit mit den erforderlichen Kennzeichnungen oder Gefahrenhinweisen versehen sind.
An Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) sind folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen:
- Hersteller, Lieferant oder Importeur
- Identitätsnummer (Seriennummer)
- Bezeichnung nach DIN EN 1263-1
- Artikelbezeichnung
- Herstellungsmonat und -jahr
- Mindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmasche. Darin ist ein Festigkeitsverlust infolge Alterung über einen Zeitraum von 12 Monaten sowie ein allgemeiner Sicherheitsbeiwert bereits berücksichtigt.

Tabelle 1 Kennzeichnungsbeispiel eines Schutznetzes (Sicherheitsnetzes)
Mustermann | Hersteller |
DIN EN 1263-1 | Schutznetz (Sicherheitsnetz) erfüllt die Anforderungen der Norm |
30987426 | Seriennummer des Netzes |
S | Schutznetzsystem gemäß Norm |
A2 | Netzklasse gemäß Norm |
Q | Maschenanordnung parallel zum Netzrand |
100 | Maschenweite 100 mm |
10 x 20 | Netzgröße 10 m x 20 m |
Artikel 4711 | Artikelnummer des Herstellers |
1/20 | Herstellung im Januar 2020 |
36 J | Mindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmaschine 36 J |
Dauerhafte Kennzeichnungen sind z. B. zu erreichen durch eingenähte oder eingenietete Etiketten bzw. Scheiben aus Kunststoff, die ohne Beschädigung nicht aus dem Netz entfernt werden können.
Die Seriennummer auf dem Label ist dieselbe Nummer, die sich auf den Plomben der Prüfmaschen befindet und an der Plombe am Netz.
3.4 Gebrauchsanleitung
Für Schutznetze (Sicherheitsnetze) stellt der Hersteller Gebrauchsanleitungen zur Verfügung.
In der Gebrauchsanleitung müssen Angaben mindestens enthalten sein über:
- Auf-, Abbau und Einsatz
- erforderliche Verankerungskräfte
- maximale Absturzhöhe
- minimale Auffangbreite
- Schutznetzverbindungen
- minimaler Abstand unter dem Schutznetz (Sicherheitsnetz)
- Aufbewahrung, Pflege und Überprüfung
- Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Prüfung der Prüfmaschen
- gegebenenfalls der Zeitpunkt der Ausmusterung
- mögliche Gefahren (z. B. infolge extremer Temperaturen, chemischer Einflüsse).
In der Gebrauchsanleitung ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Schutznetze (Sicherheitsnetze) und Netzzubehör, die durch den Absturz einer Person oder eines Gegenstandes beansprucht worden sind, nur nach Prüfung und Freigabe durch eine fachkundige Person wieder eingesetzt werden dürfen.
