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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-011: Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
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Anhang 4

Musterplan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung)

Das für die Netzmontage verantwortliche Unternehmen hat zusätzlich zur Verwendungsanleitung des Herstellers eine auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmte schriftliche Montageanweisung zu erstellen. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn für die jeweilige Errichtung spezielle sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind. Die Verwendungsanleitung und gegebenenfalls die schriftliche Montageanweisung müssen an der Einsatzstelle vorhanden sein und beachtet werden.

Siehe DIN EN 1263-2 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für die Errichtung von Schutznetzen"
 

Diese Unterlagen müssen z. B. Angaben über

enthalten.

Auftraggeber
Schutznetzerstellerin bzw. Schutznetzersteller:
Baustelle:
Objekt:
Errichtungszeitraum:
Fachkundige Person:
Aufbau nach  
Regelausführung
Nachweis im Einzelfall
Montage mit:  
Hubarbeitsbühne
PSA gegen Absturz inkl. Anschlageinrichtungen in der Hubarbeitsbühne
Sonstiges
Arbeits- und Betriebssicherheit/Standsicherheit
Art und Höhe der Konstruktion
Binderabstand
Bodenbeschaffenheit
Besonderheiten
Gefahrstoffe
Elektrische Freileitungen
Öffentlicher Verkehrsraum
Verkehrsbereiche abgesperrt / abgesichert
Anlagen
A u V des Herstellers
Befestigungsplan
Detailangaben
Grundriss
Materialliste
Datum, Unterschrift (Netzersteller):