Das für die Netzmontage verantwortliche Unternehmen hat zusätzlich zur Verwendungsanleitung des Herstellers eine auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmte schriftliche Montageanweisung zu erstellen. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn für die jeweilige Errichtung spezielle sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind. Die Verwendungsanleitung und gegebenenfalls die schriftliche Montageanweisung müssen an der Einsatzstelle vorhanden sein und beachtet werden.
Diese Unterlagen müssen z. B. Angaben über
enthalten.
Auftraggeber | |
Schutznetzerstellerin bzw. Schutznetzersteller: | |
Baustelle: | |
Objekt: | |
Errichtungszeitraum: | |
Fachkundige Person: | |
Aufbau nach | |
Regelausführung | |
Nachweis im Einzelfall | |
Montage mit: | |
Hubarbeitsbühne | |
PSA gegen Absturz inkl. Anschlageinrichtungen in der Hubarbeitsbühne | |
Sonstiges | |
Arbeits- und Betriebssicherheit/Standsicherheit | |
Art und Höhe der Konstruktion | |
Binderabstand | |
Bodenbeschaffenheit | |
Besonderheiten | |
Gefahrstoffe | |
Elektrische Freileitungen | |
Öffentlicher Verkehrsraum | |
Verkehrsbereiche abgesperrt / abgesichert | |
Anlagen | |
A u V des Herstellers | |
Befestigungsplan | |
Detailangaben | |
Grundriss | |
Materialliste | |
Datum, Unterschrift (Netzersteller): |