GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-011: Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Anhang 5

Muster eines Prüfprotokolls für Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S


Prüfprotokoll für Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S
Netzersteller
(ggf. Stempel)
Auftraggeber:
_______________________
_______________________
 
Baustelle:
_______________________
_______________________
 
Sicherheitshinweise:
  • Veränderungen an den Schutznetzen nur durch den Erstellerbetrieb ausführen lassen.
  • Keine Materialien in die Schutznetze werfen.
  • Im Schutznetz liegendes Material ist unverzüglich zu entfernen.
  • Schutznetze grundsätzlich nicht betreten.
  • Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer hat vor Aufnahme der Arbeiten die Schutznetze durch Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle auf sicheren Zustand zu prüfen.
Schutznetze wurden geprüft.

 
Datum

 
Name/Unterschrift

 

CHECKLISTE
  Überprüfung in
Ordnung
nicht
zutreffend
    ja nein  
Schutznetzteile augenscheinlich unbeschädigt
Sachgerechte Montage Schutznetze an tragende Bauteile befestigen
  Abstand der Befestigungen max. 2,50 m
  Absturzhöhe max. 3,00 m
  Absturzhöhe im Randbereich des Netzes (2,00 m) max. 3,00 m
  Einsträngiges Aufhängeseil min. 30 kN
  Zweisträngiges Aufhängeseil min. 15 kN
Arbeits- und Betriebssicherheit Abstand zwischen Netz- und Absturzkante ≤ 30 cm
  Netzüberlappung min. 2,00 m
  Kopplung fachgerecht ausgeführt
  Maschenweite max. 100 mm
  Freiraum unter den Schutznetzen ausreichend
  Kennzeichnung/Prüfung vorhanden
Abnahme der Schutznetze durch den Auftraggeber
 
 
Datum
 
 
Name/Unterschrift