Der Unternehmer hat die erforderlichen Einrichtungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen und das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Er kann mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass dessen Personal und Einrichtungen seinem Betrieb zur Verfügung stehen. |
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Bei dem erforderlichen Personal handelt es sich z.B. um Ersthelfer.
Siehe § 24 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). |