Anhang 3
Muster |
Betriebsanweisung
Gemäß § 12 BioStoffV |
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Betrieb: Firma Michael May
Objekt: Kreiskrankenhaus X-Stadt
Abteilung/Bereich: |
Krankenhausreinigungsarbeiten
Gefahren für das Reinigungspersonal |
Das Reinigungspersonal kann bei der Reinigung und der Desinfektion der Räume und der Einrichtungen der Patientenzimmer, der Patiententoiletten, der Patientenbehandlungsräume, der Arbeitsräume des medizinischen Personals sowie der Stationsflure und beim Transport des Abfalls aus diesen Räumen zur innerbetrieblichen Sammelstelle der Einwirkung von Infektionserregern ausgesetzt sein, die der Risikogruppe 2 bzw. 3** zuzuordnen sind.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
Die Schutzmaßnahmen sind der Schutzstufe 2 zugeordnet.
- Bei Nass- und Feuchtarbeiten mit der Hand zur Verfügung gestellte Schutzhandschuhe benutzen.
- Vor Beginn der Pausen und nach Beendigung der Arbeiten Hände mit zur Verfügung gestellten Mitteln waschen und trocknen.
- Vor der Arbeit zur Verfügung gestellte Hautschutzmittel auf die Hände auftragen, nach dem Waschen zur Verfügung gestellte Hautpflegemittel benutzen.
- Straßenkleidung so aufbewahren, dass sie nicht mit der Arbeitskleidung, der Schutzkleidung, den Arbeitsstoffen und den Arbeitsmitteln in Kontakt kommt.
- Arbeitskleidung regelmäßig wechseln und bei Bedarf reinigen.
- Bereitgestellte Schutzkleidung (z.B. wasserdichte Schürzen, wasserdichte Überziehhosen, wasserdichte Stiefel) anlegen, wenn mit dem Durchnässen der Arbeitskleidung zu rechnen ist.
- Arbeitsräume nicht mit Straßenschuhen betreten.
- In den Arbeitsbereichen fersenumschließende Schuhe mit rutschhemmender Sohle benutzen.
- Pausenräume nicht mit Schutzkleidung und nicht mit durchnässter bzw. stark verschmutzter Arbeitskleidung betreten.
- Bei der Arbeit nicht rauchen, essen und trinken, dazu Aufenthaltsräume aufsuchen.
- Verpflegung und Getränke nicht in Arbeitsräumen und nicht so aufbewahren, dass der Kontakt zu Arbeitsstoffen, verschmutzter Arbeitskleidung und Schutzkleidung möglich ist.
- Reinigungsabfälle in dafür vorgesehenen Behältnissen sammeln. Das Einsammeln von benutzen Injektionskanülen ist nicht Aufgabe des Reinigungspersonals.
- Nicht in die Abfallbehältnisse hineingreifen, Abfallsäcke nicht mit den Händen zusammendrücken.
- Abfallsäcke beim Tragen vom Körper fernhalten; zur Verfügung gestellte Transportwagen benutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen beachten.
- Bei Kontakt der Haut mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten sofort abspülen und mit vorgegebenen Desinfektionsmitteln behandeln.
- Bei Verletzungen Wunde bluten lassen, desinfizieren und mit zur Verfügung gestellten Mitteln der Wundversorgung abdecken.
- Arzt aufsuchen.
- Bei Verletzungen an benutzten Kanülen bzw. an durch die Abfallsäcke durchstoßenden Gegenständen sofort betrieblichen Vorgesetzten informieren und unbedingt Arzt aufsuchen. Dem Arzt das Merkblatt "Kanülenstichverletzung" aushändigen.
- Eintragung in das Verbandsbuch vornehmen.
- Reinigungsabfälle in dafür vorgesehenen Sammelbehälter geben.
- Sammelbehälter mittels zur Verfügung gestellter Transportmittel zur Sammelstelle befördern.
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Ort, Datum
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Unterschrift des Unternehmers
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