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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-017: Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Anhang 3

Muster
Betriebsanweisung
Gemäß § 12 BioStoffV
  Betrieb: Firma Michael May
Objekt: Kreiskrankenhaus X-Stadt
Abteilung/Bereich:

Krankenhausreinigungsarbeiten

Gefahren für das Reinigungspersonal

Das Reinigungspersonal kann bei der Reinigung und der Desinfektion der Räume und der Einrichtungen der Patientenzimmer, der Patiententoiletten, der Patientenbehandlungsräume, der Arbeitsräume des medizinischen Personals sowie der Stationsflure und beim Transport des Abfalls aus diesen Räumen zur innerbetrieblichen Sammelstelle der Einwirkung von Infektionserregern ausgesetzt sein, die der Risikogruppe 2 bzw. 3** zuzuordnen sind.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Die Schutzmaßnahmen sind der Schutzstufe 2 zugeordnet.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen beachten.

Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung








 

Ort, Datum
 
Unterschrift des Unternehmers