Anhang 4

Merkblatt "Kanülenstichverletzung"
(Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen)

Das Merkblatt ist nach einer Verletzung an benutzten Kanülen oder Instrumenten von der verletzten Person dem erstversorgenden bzw. weiterbehandelnden Arzt (D-Arzt) auszuhändigen.

Bei Verletzungen an mit Blut oder anderen Körpersekreten behafteten Gegenständen kann eine Infektion mit Erregern der Hepatitis B, C oder von HIV nicht ausgeschlossen werden.

Es empfiehlt sich derzeit folgende Vorgehensweise hinsichtlich Hepatitis B/C und HIV:

  1. Bei sicherem Immunschutz des Verletzten gegen die Hepatitis B (früher durchgemachte Erkrankung mit Antikörpernachweis, vollständige und erfolgreiche aktive Immunisierung mit Antikörpernachweis nach der dritten Impfung (anti-HBs > 100 IE/l) und wenn die letzte Impfung nicht über fünf Jahre zurückliegt bzw. wenn ein aktueller anti-HBs-Titer von > 100IE/l vorliegt):
    Kontrolle von anti-HCV und anti-HIV sofort. Weitere Kontrollen/Abklärung nach Ergebnis (wenn möglich auch des Spender-Immunstatus; siehe Empfehlungen www.kompetenznetz-hepatitis.de)
    Keine Gabe von Hepatitis-B-Immunglobulin (passive Impfung) oder Hepatitis-B-Impfstoff (aktive Impfung/Boosterung)
  2. Bei keinem oder nicht sicherem Immunschutz gegen Hepatitis B richtet sich das weitere Vorgehen je nach aktuell bestimmten anti-HBs-Titer:

    a) > 100 IE/l weder aktive noch passive Impfung
    b) 10 < 100 IE/l aktive Impfung
    c) < 10 IE/l aktive und passive Impfung
    (z.B. low-responder nach vorausgegangener Impfung)
    d) ist anti-HBs nicht innerhalb von 48 h zu bestimmen aktive und passive Impfung

In jedem Fall ist die Vorgehensweise nach der individuellen Situation und den vorliegenden Befunden zu entscheiden.

Aktuelle Informationen einschließlich Postexpositionsprohphylaxe (PEP) des Robert-Koch-Institutes sind zu berücksichtigen (www.rki.de, aktuelles Epidemiologisches Bulletin)