1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Abnahme, Feuerstättenschau, anlassbezogene Überprüfung und Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten, die auf der Grundlage
- des Berufsbildes des Schornsteinfegerhandwerks,
- des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG),
- des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),
- der Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer (LBO),
- der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO),
- des Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder
- ergänzende Übertragungen der Bundesländer im Hinblick auf Betriebs- und Brandsicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Raumluftqualität, Umwelt- und Klimaschutz, sowie Energieeffizienz durchgeführt werden. Sie werden im Folgenden Schornsteinfegerarbeiten genannt.