1   Anwendungsbereich

1.1 Diese BG-Regel findet Anwendung auf Taucherdruckkammern.
  Siehe auch DIN 13 256-1 "Druckkammern für Personen, Einteilung".

1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf
  • Druckkammern für hyperbare Therapie,
  • Personenschleusen und Krankendruckluftkammern für Druckluftarbeiten,
  • Druckkammern auf Seeschiffen.
  Hinsichtlich Druckkammern für hyperbare Therapie siehe DIN 13 256-2 "Druckkammern für Personen; Teil 2: Mehrpersonen-Druckkammern für hyperbare Therapie".
  Hinsichtlich Druckkammern für Druckluftarbeiten siehe Druckluftverordnung und EN 12 110 "Tunnelbaumaschinen; Druckluftschleusen; Sicherheitstechnische Anforderungen".
  Hinsichtlich Druckkammern auf Seeschiffen siehe "Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmen der Seefahrt" (VBG 108) in Verbindung mit den Vorschriften des Germanischen Lloyd.