Einführung

Bauarbeiten unterscheiden sich insbesondere wegen den häufig wechselnden Bauzuständen und den damit verbundenen Gefährdungen grundlegend von Tätigkeiten in stationären Betrieben. Es sind daher spezielle Anforderungen an den Arbeitsschutz zu stellen.

Die speziellen Anforderungen an Organisation, Einrichtungen, Arbeitsmittel und Betrieb, welchen bei Bauarbeiten eine besondere Bedeutung zukommt, sind in der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" berücksichtigt und werden in dieser DGUV Regel näher konkretisiert und erläutert. Den Anwendenden werden mit dieser Schrift die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt, um die geforderten Pflichten für eine sichere Ausführung von Bauarbeiten erfüllen zu können.

Neben der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" sind die einschlägigen staatlichen Vorschriften (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung) und die zugehörigen Technischen Regeln (z. B. für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit, für Gefahrstoffe) einzuhalten sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) heranzuziehen.

Dies gilt insbesondere für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen und Versicherte. Daneben gilt dies aber auch für andere Personengruppen, z. B. Unternehmer oder Unternehmerinnen ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 Baustellenverordnung.