5 Hinweise/Empfehlungen

5.1 Checkliste Abbrucharbeiten


Firma  
Baustelle  
CHECKLISTE – Abbrucharbeiten
  Notizen

1. Arbeitsvorbereitung
1.1 Abzubrechendes Objekt vorher besichtigt  
1.2 Geeignetes Abbruchverfahren ausgewählt  
1.3 Abbruchanweisung erstellt und vor Ort  
1.4 Versorgungsleitungen gesichert/Medienfreiheit  
1.5 Prüfung von Arbeitsmitteln und Abbruchmaschinen  
1.6 Maßnahmen zur Staubminimierung  
1.7 Unterweisung der Beschäftigten  
1.8 ...  

2. Baustelleneinrichtung
2.1 Baustellenunterkunft  
2.2 WC, Waschgelegenheit  
2.3 Einrichten von sicheren Verkehrswegen  
2.4 Bauzaun/Verkehrssicherung/Baustellenbeleuchtung  
2.5 Stromversorgung über Baustromverteiler mit RCD  
2.6 Brandschutzmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher)  
2.7 Ersthelfer anwesend/Verbandkasten  
2.8 ...  

3. Persönliche Schutzausrüstung
3.1 Sicherheitsschuhe  
3.2 Schutzhelm  
3.3 Schutzbrille  
3.4 Gehörschutz  
3.5 Schutzhandschuhe  
3.6 Atemschutz  
3.7 Warnkleidung  
3.8 ...  

4. Abbruchgeräte und Einrichtungen
4.1 Schutzgitter, Kabinen  
4.2 Einhaltung Mindestabstände zum Objekt  
4.3 Sicher befahrbare Rampen  
4.4 Sicher befahrbare Decken  
4.5 Lastaufnahmeeinrichtungen  
4.6 ...  

5. Absturzsicherungen, Gerüste, Leitern
5.1 Gefahrenbereiche abgesperrt  
5.2 Absturzsicherungen angebracht  
5.3 Öffnungen gegen Absturz gesichert  
5.4 Gerüste standsicher und vollständig aufgebaut  
5.5 Gerüstprüfung protokolliert  
5.6 Geeignete und geprüfte Leitern  
5.7 bestimmungsgemäße Verwendung von PSA gegen Absturz  
5.8 ...  

6. Elektrische Betriebsmittel
6.1 Baustromverteiler  
6.2 Prüfung von RCD sichergestellt (arbeitstäglich/Benutzer/in)  
6.3 Prüfung von RCD sichergestellt (monatlich/Elektrofachkraft)  
6.4 Prüfung von elektr. Geräten/Werkzeuge  
6.5 Prüfung von Steckdosen, elektr. Kabel, Leitungen und Stecker  
6.6 E-Kabel gegen Überfahren gesichert  
6.7 ...  

7. Gefahrstoffe/Gebäudeschadstoffe
7.1 Arbeits- und Sicherheitsplan des Auftraggebers gesichtet  
7.2 Betriebsanweisungen vorhanden  
7.3 Unterweisung durchgeführt und dokumentiert  
7.4 Fachgerechte Entsorgung gewährleistet  
7.5 ...  

8. Schweißen und Schneiden
8.1 Schweißerlaubnis  
8.2 Gasflaschen gegen Umfallen gesichert  
8.3 Armaturen, Schläuche, Flammrückschlag-Sicherung  
8.4 geeignete Löschmittel  
8.5 ...  

9. Arbeitsmedizinische Vorsorge
9.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt  
9.2 ...  

10. Erläuterung und Bemerkungen u. a. zu den o. g. Positionen
     
     
     
     
     
     
Ort, Datum


5.2 Gliederung einer schriftlichen Abbruchanweisung

Die im Rahmen der Arbeitsvorbereitung getroffenen Festlegungen, insbesondere hinsichtlich der gewählten Abbruchtechnologie, münden in der Erstellung einer schriftlichen Abbruchanweisung.

Diese dient der Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle und beinhaltet die wesentlichen, technisch-organisatorischen Informationen zum Arbeitsablauf sowie die geplanten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Abbruchanweisung dokumentiert gegenüber dem Bauherrn, dem Planer bzw. der Planerin, dem bzw. der SiGeKo und den Behörden die Wahl eines geeigneten Abbruchverfahrens sowie die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der Entsorgungsvorschriften.

Die Abbruchanweisung muss schriftlich erstellt werden und auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen. Auf die Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn keine besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen bestehen. Die nachfolgende Gliederung (Punkte 1 bis 36) stellt ein Beispiel dar, wie die für eine schriftliche Abbruchanweisung relevanten Informationen sinnvoll unterteilt werden können.

Gliederung einer Abbruchanweisung (Quelle: Baustein C 301 der BG BAU)

  1. Abbruchbaustelle (Ort, Straße, Beginn/Ende)
  2. Bau-/Abbruchgenehmigung
  3. Auftraggeber
  4. Aufsichtführender (Polier)
  5. Fachbauleiter/-in
  6. Bauleiter/-in, LBO
  7. Koordinator/in des Auftraggebers
  8. Zuständige BG/Mitglieds-Nr.
  9. Einsatz von Subunternehmern/Subunternehmerinnen (ja/nein)
  10. Wenn ja, für welchen Teilbereich
  11. Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
  12. Konstruktive Besonderheiten
  13. Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen
  14. Sicherung des öffentlichen Verkehrs
  15. Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte
  16. Vorgesehene Arbeitsabschnitte
  17. Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
  18. Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz
  19. Tragfähigkeit befahrbarer Decke (kN/m²)
  20. Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)
  21. Verantwortliche/r Tragwerksplaner/in/Unternehmer/in
  22. Falls Abbruchstatik erforderlich: Ersteller
  23. Schutz benachbarter Grundstücke
  24. Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen
  25. Abstützmaßnahmen am Gebäude
  26. Erforderliche Gerüste/Schutzdächer
  27. Zugänge zu den Arbeitsplätzen
  28. Erforderliche Absturzsicherungen
  29. Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/nein)
  30. Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich
  31. Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen
  32. Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten
  33. Geplante Materialtrennung
  34. Art der Bereitstellung zur Entsorgung
  35. Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
  36. Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen

Eine elektronische Vorlage im Word-Format kann von der Internetseite der BG BAU heruntergeladen werden.
 http://www.bgbau-medien.de

Nachfolgend finden Sie ergänzend zur o. g. Gliederung (Punkte 1 bis 36) Stichwörter und Hinweise zur weiteren Ausarbeitung der Abbruchanweisung. Die Liste der Stichwörter und Hinweise ist nicht abschließend. In Abhängigkeit der projektspezifischen Anforderungen können Punkte unberücksichtigt bleiben oder aber die Ergänzung von weiteren Informationen notwendig sein.

zu 11: Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
Konstruktion, Geometrie, Baustoffe, bisherige Nutzung usw.

zu 12: Konstruktive Besonderheiten
Decken, Auskragungen, Gewölbe usw.

zu 13: Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen

zu 14: Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch
Baustellenabsperrung, verkehrsrechtliche Anordnungen

zu 15: Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte

zu 16: Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Abbruchpläne, zeichnerische Darstellung

zu 17: Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
Vorbereitende Maßnahmen:

Manuelle Abbrucharbeiten/Festzulegen sind:

Hinweise zu manuellen Abbrucharbeiten:
  • Verbot des Unterhöhlens und Einschlitzens von Bauteilen zum Zweck des Einsturzes
  • Abzubrechende Bauteile dürfen Beschäftigte nicht gefährden
  • Aufenthaltsverbot für Beschäftige im Gefahrenbereich von Abbruchteilen
  • Arbeiten auf Leitern vermeiden

Abbruch durch Demontieren (Abheben mit Hebezeugen wie Kran o. ä.)/Festzulegen sind:

Hinweise für das Demontieren:
  • Tragfähigkeit des Untergrundes, auf dem sich das Hebezeug (z. B. Kran) abstützt, prüfen
  • Keine Abstützung auf oder über Hohlräumen wie z.B. Schächten, Kanälen oder Keller
  • Keine Abstützung auf nicht tragfähigem Untergrund/ Boden
  • Aufenthalt von Beschäftigten unter schwebenden Lasten vermeiden
  • Lasten nicht losreißen. Abzuhebende Teile müssen vorher vollständig gelöst sein. Vollständige Trennung vor dem Anheben z. B. mit Hydraulikpressen prüfen.
  • Benutzung von PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall

Maschinelle Abbrucharbeiten (mit Abbruchbagger o. ä.)/
Festzulegen sind:

Hinweise zu maschinellen Abbrucharbeiten:
  • Aufenthaltsverbot im Abbruchobjekt während des maschinellen Abbruchs
  • Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich des Abbruchobjektes sowie des Abbruchbaggers während des maschinellen Abbruchs
  • Aufsichtführende bzw. andere Personen müssen einen Mindestabstand von 4 m zum Abbruchbagger einhalten
  • Nichttragfähige Bauteile wie z. B. Kellerdecken oder Schachtabdeckungen nicht mit Abbruchmaschinen befahren
  • Geschossdecken bzw. nichttragfähige Bauteile nicht mit Abbruchmaterial überlasten und regelmäßige Beräumung sicherstellen

Betonbohr- und Sägearbeiten/Festzulegen sind:

Hinweise für Betonbohr- und Sägearbeiten:
  • Nassschneiden bzw. Nassbohren bevorzugen
  • Schutzabdeckungen bei Diamantseiltrenntechnik verwenden
  • Benutzung PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall
  • Sicherung zu trennender Bauteile gegen Umfallen

Abbruch durch Sprengen/Festzulegen sind:

Hinweise für den Abbruch durch Sprengen:
  • Sprengen entsprechend Bestimmungen SprengTR310
  • Freigabe nach Sprengung durch den Sprengberechtigten

zu 20: Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)


Wenn ja:

zu 23: Schutz benachbarter Grundstücke durch
Schutzgerüste, Container

zu 24: Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen
Abstützungen, Unterfangungen, Vorhänge als Prall- und Staubschutz

zu 25: Abstützmaßnahmen am Gebäude
Maßnahmen zur Standsicherheit beschreiben, in Absprache mit dem Statiker oder der Statikerin

zu 26: Erforderliche Gerüste/Schutzdächer

zu 27: Zugänge zu den Arbeitsplätzen über
Treppenhäuser, Gerüste, usw.

zu 28: Erforderliche Absturzsicherungen

zu 29: Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/ nein)
Wenn ja: Anzeige 14 Tage vor Einsatz notwendig

zu 30: Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich

zu 31: Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen

zu 32: Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten
Absperrung, Bauzaun

zu 33: Geplante Materialtrennung
Trennung festlegen: mineralische Abbruchabfälle, Holz, Metalle, Mischabfälle usw.

zu 34: Art der Bereitstellung zur Entsorgung

zu 35: Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen

zu 36: Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen


5.3 Hinweise für Abbruchplaner/Abbruchplanerinnen und Bauherren

Abbruch- und Rückbauarbeiten verlangen eine sorgfältige und qualifizierte Planung sowie aussagefähige Ausschreibungsunterlagen. Die Verantwortung für die Planung der Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten obliegt dem Bauherrn, der dafür in der Regel einen fachlich geeigneten Planer beauftragt. Bei der Planung sind auch die in der Ausführungsphase geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten. In der Regel berät den Planer dahingehend der Koordinator nach Baustellenverordnung. Vom Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten Planer bzw. der beauftragten Planerin sind unter anderem folgende Hinweise zu beachten:

Informationsbereitstellung für das ausführende Unternehmen
Hinweise für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung für Abbruch- und Rückbauarbeiten gibt die ATV DIN 18459 (VOB, Teil C). Sie gilt für öffentliche Bauherren und Auftraggeber. Die in ihr aufgeführten Hinweise können gleichermaßen jedoch auch von privaten Bauherren und Bauherrinnen und Auftraggebern bzw. Auftraggeberinnen genutzt werden, um die für die Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen zusammenzustellen.

Gemäß Abschnitt 0 der ATV DIN 18459 sind in der Leistungsbeschreibung u. a. anzugeben (Auszug):

Angaben zur Baustelle:

Angaben zur Ausführung:

Allgemeine Pflichten des Bauherrn bzw. des Planers/der Planerin

Kontroll- und Bewertungspflichten
Zu den Aufgaben des vom Bauherrn eingesetzten Planers bzw. der eingesetzten Planerin gehört es, die von dem ausführenden Unternehmen bereitgestellten Unterlagen zu sichten, zu bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung einzufordern. Das vom ausführenden Unternehmen vorgesehene Arbeitsverfahren ist auch hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu prüfen.

Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten an geeignete Unternehmen
Zur Vergabe der Abbruch- bzw. Rückbauleistungen sind folgenden Kriterien geeignet: