Berücksichtigen Sie beim Betrieb Schwimmender Geräte die Besonderheiten der Arbeitsumgebung auf dem Wasser sowie die Kombination aus Schwimmkörper und der darauf befindlichen Arbeitsgeräte. Mit richtig ausgewählten und ausgerüsteten Schwimmenden Geräten verringern Sie die Gefährdung, dass z. B. Maschinen an Deck umstürzen, Schwimmende Geräte kentern, Personen ins Wasser fallen.
Abb. 144 Schwimmendes Gerät mit Seilbagger an Bord
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Maßnahmen
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Schwimm-, Kenter- und Standsicherheit
Die Zusammenfassung der Ergebnisse der geprüften Stabilitätsberechnung ist an der Verwendungsstelle vorzuhalten. Die sich aus der Stabilitätsberechnung ergebende Krängung und ihre Auswirkung auf die Standsicherheit der eingesetzten mobilen Arbeitsmittel (z. B. Seilbagger) sind bei Auswahl und Betrieb der mobilen Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Die festgelegten Maßnahmen (z. B. Schwenkbegrenzung, Fahrbahnbegrenzung) sind in einer Betriebsanweisung zu dokumentieren. Diese muss an der Einsatzstelle vorhanden sein. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung. Bei verfahrbaren Arbeitsmitteln auf Schwimmenden Geräten sind Einrichtungen zur Fahrbahnbegrenzung (z. B. Anfahrschwellen) zu schaffen. Die Positionierung der Fahrbahnbegrenzungen ergibt sich aus der Stabilitätsberechnung. Absturz Zum Erreichen und Verlassen der Schwimmenden Geräte müssen Laufstege mit mindestens einseitigem Geländer oder Beiboote benutzt werden. Weitere Maßnahmen
Das Kollisionsschott (die vordere wasserdichte Abteilung) und das Heckschott sind dicht zu fahren (offen stehende Luken im Schott wasserdicht verschließen). Sorgen Sie z. B. durch Absperrungen dafür, dass Einstiegsluken und Eingänge, die sich im Dreh- und Fahrbereich von mobilen Arbeitsmitteln (z. B. Oberwagen von Baggern) befinden, während des Betriebes nicht betreten werden. Auspuffanlagen von motorgetriebenen Arbeitsmitteln nicht in der Nähe von Einstiegsluken positionieren. Vor dem Betreten von Räumen im Pontoninneren messtechnisch prüfen, ob Sauerstoffmangel herrscht oder gesundheitsschädliche Gase in der Atemluft vorhanden sind. Erforderlichenfalls vor dem Betreten ausreichend belüften. Sorgen Sie für sicher begehbare Arbeitsplätze und Verkehrswege, z. B. durch trittsichere Decks. Einzugstellen von Winden durch trennende oder ortsbindende Schutzeinrichtungen (z. B. Abdeckungen oder Steuerung mit Nullstellungszwang/Personenbindung) sichern. Rettungsmittel Sorgen Sie dafür, dass Rettungsmittel, z. B. Rettungsringe, Rettungsboot, bereitgehalten werden. Rettungsmittel sind so auszuwählen und zu positionieren, dass sie im Notfall bestimmungsgemäß eingesetzt werden können. Die Rettungsboote müssen einsatzbereit und bei stark strömenden Gewässern (v > 3 m/s) zusätzlich mit Motorantrieb ausgerüstet sein. Bei Dunkelheit, niedrigen Wassertemperaturen, starken Strömungen können zusätzliche Maßnahmen wichtig für die Rettung von Personen nach einem Sturz ins Wasser sein, z. B.:
Abb. 145 Seilbagger auf Ponton mit Krängung |
Die Durchführung von Taucherarbeiten birgt zahlreiche Gefahren. Eine sorgfältige Planung der Taucharbeiten und der Notfallmaßnahmen reduziert das Risiko eines Tauchunfalls.
Abb. 146 Taucheinsatz
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Maßnahmen
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Abstimmung Zur Abstimmung gehört auch, dass Anlagen, die die Taucherarbeiten gefährden können, stillgelegt werden. Die Inbetriebnahme muss mit dem Taucheinsatzleiter oder der Taucheinsatzleiterin abgestimmt werden. Schiffsverkehr im Bereich der Tauchstelle muss in der Planung berücksichtigt werden. Die Sicherungsmaßnahmen und die Kennzeichnung der Tauchstelle sind mit der zuständigen Ordnungsbehörde abzustimmen. Planung der Arbeiten Die Beschäftigten und weitere Beteiligte sind entsprechend zu unterweisen bzw. zu informieren. Personalplanung Arbeitsmedizinische Vorsorge Kontaminationen Kampfmittel Einsatz von Mischgas Die Tauchgruppe und der Taucheinsatzleiter bzw. die Taucheinsatzleiterin müssen Erfahrungen mit dem Einsatz von Mischgas nachweisen können. Tauchgeräte Notfälle/Rettungsmaßnahmen Arbeitsplätze/Arbeitsplattformen Lärm und Vibration |