1–5 m *) |
- Ein Alarm- und Rettungsplan muss vorhanden sein.
- Eine Rettungsausrüstung muss vorhanden sein.
- Sicherung der Arbeitsstelle.
- Mindestens eine zweite Person muss über Tage anwesend sein (Sicherungsposten).
- Freimessen mit geeigneten Messverfahren. Geeignete Messverfahren sind
z.B. kontinuierliche Messungen mit direktanzeigenden Mehrfach-Messgeräten
(z.B. CH4, H2S, O2, CO2), ggf. technische Lüftung.
- Beurteilung, ob noch weitere Maßnahmen auf Grund besonderer Gefahren
notwendig sind (ggf. Erlaubnisschein erstellen).
- Rettungs-/Auffanggurt muss von jedem Einsteigenden getragen werden.
- Ständige Seilsicherung, z.B. Höhensicherungsgerät mit integrierter
Rettungshubeinrichtung und Dreibock.
- Die Personen sollen in ständiger Sichtverbindung stehen, mindestens
aber durch Zuruf oder auf andere Weise sich verständigen können.
- Ist ein Lösen der Seilsicherung aus betrieblichen Gründen erforderlich
(z.B. bei einem Aufenthalt in Räumen größerer Ausdehnung oder mit erschwerten
Fluchtwegen) sind frei tragbare, von der Umgebungsluft unabhängig wirkende
Atemschutzgeräte (Selbstretter) zur Selbstrettung mit zu führen.
- Beim Öffnen von geschlossenen Systemen muss ein von der Umgebungsluft
unabhängig wirkendes Atemschutzgerät getragen werden.
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