Betriebsanweisung Nr. |
Betrieb: |
Tätigkeit: |
Einsteigen in umschlossene Räume
abwassertechnischer Anlagen |
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Anwendungsbereich |
- Abwasserschächte bis 5 m Tiefe.
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Gefahren
für Mensch und Umwelt |
- Absturzgefahr, Sauerstoffmangel, Vergiftungsgefahr, Explosionsgefahr
- Gefahr durch Straßenverkehr, starke Wasserführung, erhöhte elektrische
Gefährdung, Infektionsgefahr
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Schutzmaßnahmen
und Verhaltensregeln |
- Einstiegstelle sichern.
- Schachtabdeckung mit geeignetem Hebegerät öffnen.
- Festgefrorene Schachtabdeckungen nur mit heißem Wasser auftauen.
- Persönliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung tragen.
- Gasmessung vor und während des Einstiegs. Einstieg nur nach
ausreichender Belüftung des Schachtes.
- Einstieghilfe benutzen. Nur einsteigen, wenn alle Steigeisen
vorhanden und in ordnungsgemäßem Zustand sind.
- Nur unter Aufsicht einer zweiten Person einsteigen.
- Ab 1,00 m Schachttiefe mit angelegtem Auffanggurt und Höhensicherungsgerät
einsteigen.
- Das Seil des Höhensicherungsgerätes darf erst nach Verlassen
des Schachtes wieder abgelegt werden.
- Ex-Schutz beachten.
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Verhalten
bei Störungen |
- Nicht ordnungsgemäße Schächte sind sofort dem Vorgesetzten zu
melden.
- Stark verschmutzte Schächte sind vor dem Einsteigen zu reinigen.
- Werden schädliche Gase festgestellt (Geruch, Dämpfe, Alarm
der Gasmessgeräte), darf nicht eingestiegen werden bzw. ist der
Schacht sofort zu verlassen und der Vorgesetzte zu informieren.
- Wiedereinstieg erst nach Freigabe durch den Aufsichtführenden.
- Fehleinleitungen sind ebenfalls dem Vorgesetzten zu melden.
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Verhalten
bei Unfällen/Erste Hilfe |
- Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst verständigen,
ggf. Unfallarzt aufsuchen.
- Bei Unfällen im Schachtbereich Feuerwehr zur technischen Rettung
alarmieren.
- Vorgesetzten informieren.
- Eintrag in das Verbandbuch.
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Instandhaltung,
Entsorgung |
- Instandhaltungsarbeiten an Schächten sind nur durch besonders
beauftragte Personen durchzuführen.
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Stand: 26.06.2007 |
Datum: |
Unterschrift des Unternehmers |
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