Der Fachausschuss „Elektrotechnik“ hat sich entschlossen, die Erarbeitung einer neuen Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Gefährdungen“ vorerst nicht weiter zu verfolgen. Um jedoch den Betrieben praxisnahe Regelungen zum „Arbeiten unter Spannung“ anbieten zu können, hat der Fachausschuss „Elektrotechnik“ die BG-Regel „Arbeiten unter Spannung“ unter Berücksichtigung der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) „Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen“ erstellt. Damit soll der Rahmen für nationale Regelungen zur Durchführung der Arbeiten beschrieben werden, die prinzipiell auf alle Spannungsebenen anwendbar ist.
Auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer über die Anwendung der Arbeitsmethode Arbeiten unter Spannung. Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann.
Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten erreicht werden.