Anhang 5: Betriebsanweisung
Eine Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (BGV B 11) sollte z.B. folgende Punkte berücksichtigen:
- Anwendungsbereich
- Standort
- Angabe der Anlagen, Maschinen, Geräte
- Angabe der Arbeitsbereiche, -plätze
- Expositionssituation
- Angabe und Beschreibung der Expositionsbereiche, erforderlichenfalls mit Skizze
- Angaben zur Exposition
- Mögliche Gefährdungen
- Kraftwirkungen
- Reizwirkung (Niederfrequenz)
- Wärmewirkung (Hochfrequenz)
- Berührungsspannungen und Körperströme
- Beeinflussungen von Körperhilfsmitteln
- Schutzmaßnahmen
- Zugangsregelungen
- Abschirmung
- Abstand
- Reduzierung der Leistung, Abschaltung
- Begrenzung der Aufenthaltsdauer
- Weitere organisatorische Maßnahmen, z.B. Beaufsichtigung, Aufsichtführung
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Unterweisung
- Verhalten am Arbeitsplatz
- bei bestimmungsgemäßem Betrieb
- im Fehlerfall
- bei Instandhaltung
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Meldung (Notrufnummer, Verantwortlicher)
- Vorhandene EM-Felder beachten
- Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
- Gesundheitliche Schäden
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Weitere Unterlagen/Vorschriften
- Betriebsanleitungen (Hersteller)
- Betriebliche Regelungen für Fremdfirmen
- Lagepläne
- Weitere Angaben