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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 103-013: Elektromagnetische Felder
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Anlage 2

Zulässige Werte für Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern

Exposition
Magnetische Flussdichte
Mittelwert für 8h (gemittelt über den ganzen Körper)

Spitzenwert für Kopf und Rumpf
Spitzenwert für Extremitäten
212 mT

2 T
5 T
Tabelle 1: Zulässige Werte für die statische magnetische Flussdichte

Im Bereich von Wissenschaft, Forschung und im Einzelfall bei medizinischer Anwendung dürfen die Werte in Tabelle 2 angewendet werden, wenn der Betreiber der Anlage sicherstellt, dass

  • die verbindlichen Beschaffenheitsanforderungen nationaler Rechtsvorschriften, die einschlägige Gemeinschaftsvorschriften umsetzen, von der Anlage erfüllt werden,
  • für die Arbeitsplätze Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz unter besonderer Beachtung der Gefahren durch EM-Felder durchgeführt und dokumentiert werden,
  • die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind,
  • Tätigkeiten unter fachkundiger ärztlicher Aufsicht oder in Anwesenheit eines Sachkundigen durchgeführt werden.

Exposition
Magnetische Flussdichte
Spitzenwert für Kopf und Rumpf
(maximal 2 h/d)
Bei Expositionen größer 2 h/d gilt Tabelle 1

Spitzenwert für Extremitäten
4 T



10 T
Tabelle 2: Zulässige Werte für die statische magnetische Flussdichte unter Berücksichtigung besonderer Voraussetzungen