2 Ziele lufttechnischer Maßnahmen
An Arbeitsplätzen muss die Luft so beschaffen sein, dass
- im Atembereich keine Gesundheitsgefährdung auftritt oder die Gesundheitsgefährdung minimiert ist,
- sie am Arbeitsplatz mit brennbaren Luftverunreinigungen keine Brand- und Explosionsgefahr bildet.
Eine Ausbreitung von Luftverunreinigungen auf andere Arbeitsbereiche soll vermieden werden.