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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-005: Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
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2  Verwendung unter besonderen gefährlichen Einsatzbedingungen

Bei der Einstufung von Anschlagseilen für allgemeine Hebezwecke sind gefährliche Einsatzbedingungen, wie Offshore-Einsätze, das Heben von Personen und das Heben von besonders gefährlichen Lasten, wie flüssige Metalle, ätzende Stoffe oder spaltbares Material, nicht berücksichtigt. In diesen Fällen sollte der Gefährdungsgrad von einem Sachkundigen geprüft werden und die Tragfähigkeit sollte entsprechend angepasst werden.