4  Prüfung

Anschlag-Drahtseile sind nach §§ 3, 10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung nach den vom Unternehmer entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen durch einen Sachkundigen erforderlich werden.