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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-006: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
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3 Verwendung von Anschlag-Faserseilen in extremen Temperaturbereichen oder in Verbindung mit Chemikalien

3.1 Sollen Anschlag-Faserseile in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, sind beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.

Anschlag-Faserseile dürfen in einem Temperaturbereich von -40° C bis + 80° C mit 100 % der Tragfähigkeit eingesetzt werden.

3.2 Sollen Anschlag-Faserseile in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, sind unter Angabe von Einsatzdauer und Einsatzbedingungen beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.

Notwendige Angaben sind z. B. Chemikalie, Konzentration, Temperatur, Verweildauer.

3.3 Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbindung gekommen sind, sollen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Anschlag-Faserseil vollständig abgetrocknet sein.

Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien in Verbindung gekommen sind, können durch Spülen mit Wasser gereinigt werden.

Üblicherweise wird mit einer Reinigung auch eine Prüfung der Anschlag-Faserseite verbunden; siehe Abschnitt 4.