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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-006: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
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6 Aufbewahrung

6.1 Anschlag-Faserseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden kann, müssen geschützt gelagert werden.

6.2 Anschlag-Faserseile dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 70 °C dürfen nicht überschritten werden.

Heiße Stellen sind z. B. Heißdampfrohre, Heizstrahler.