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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-006: Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
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7 Instandsetzungsarbeiten

Anschlag-Faserseile dürfen nur durch das Nachstecken der Spleiße durch eine befähigte Person instandgesetzt werden.