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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-013: Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole
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2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

1.

Spritzstand ist der Stand, in dem sich das zu beschichtende Werkstück während der Spritzarbeiten innerhalb eines mit einer Absaugwand versehenen und bis auf die offene Zugangsseite geschlossenen Bereiches befindet. Das Werkstück ragt nicht über den Spritzstand hinaus. Die offene Zugangsseite ist Einlassöffnung für die Zuluft und Zugang für den Lackierer. Der Lackierer steht während der Spritzarbeiten vor der offenen Zugangsseite. Das zu beschichtende Werkstück befindet sich zwischen Lackierer und Absaugwand. Der Spritzstrahl wird in Richtung zur Absaugwand aufgetragen mit einer Abweichung von nicht mehr als etwa 30° zur Mittelachse.

Prinzipskizzen zu Spritzstand, -kabine und -wand siehe Anhang 1.

2.

Spritzkabine ist die Kabine, in der sich der Lackierer während der Spritzarbeiten mit dem zu beschichtenden Werkstück in einem geschlossenen Raum mit technischer Lüftung (Zuluft, Abluft, Luftsinkgeschwindigkeit ca. 0,3 m/s) befindet. Die Luftführung ist vertikal, horizontal oder als Kombination möglich.

Zu Beschaffenheitsanforderungen an Spritzstände, Spritzkabinen und kombinierten Spritz- und Trocknungskabinen siehe EN 12215 und EN 13355.

3.

Spritzwand ist die Wand (Absaugwand), die als Erfassungseinrichtung während der Spritzarbeiten am Werkstück positioniert wird. Die Position des Spritzlackierers zur Absaugwand und Strömungsrichtung ist nicht festgelegt. Die Richtung des Spritzstrahls zur Strömungsrichtung ist nicht festgelegt. Der Erfassungsgrad ist relativ gering.

Zu Beschaffenheitsanforderungen an Spritzwände siehe VDMA 24381 "Oberflächentechnik; Richtlinien für Spritzkabinen und kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen".

4.

Overspray ist der Anteil des verspritzten Beschichtungsstoffes, der nicht auf die zu beschichtende Oberfläche gelangt.

Bei Kleinteilen ist mit einem höheren Overspray zu rechnen, wenn der Sprühstrahl nicht so weit verschmälert werden kann, dass er nicht über das Objekt hinaus reicht.

5.

Rückprall ist ein Maß für den vom Werkstück in Richtung Lackierer zurück gelenkten Anteil des Sprühstrahls.

Je nach Abstand des Spritzlackierers vom Werkstück und der Aufprallgeschwindigkeit des Sprühstrahls ergeben sich unterschiedliche Größenordnungen für den Rückprall. Auch die äußere Gestalt des Werkstücks hat hier einen nicht unwesentlichen Einfluss. So ist der Spritzlackierer einem höheren Rückprall ausgesetzt, wenn über Kopf spritzlackiert wird. Dies ist auch zu erwarten, wenn das Werkstück im Lackierbereich Kanten oder Sacklöcher besitzt, durch die der volle Sprühstrahl zurück gelenkt werden kann.