1 Anwendungsbereich
Diese Regel gilt für das Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb.
Zum Betreiben von Tragmitteln siehe DGUV Vorschrift 54 und 55 "Winden, Hub- und Zuggeräte" und DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane".
Diese Regel gilt nicht für das Betreiben von Tragmitteln und Personenaufnahmemitteln.
Zum Betreiben von Personenaufnahmemitteln siehe DGUV-Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel". Personenaufnahmemittel sind Einrichtungen, die zum Aufnehmen von Personen dienen. Hierzu zählen auch Kombinationen von Personen- und Lastaufnahmemitteln für besondere Einsatzfälle, zum Beispiel Betonkübel mit Standplatz.