GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-017: Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Anhang C

Einfluss der Temperatur auf die Tragfähigkeit von Anschlagmitteln

Bitte beachten Sie, dass die Betriebsanleitung des Herstellers Vorrang gegenüber den nachfolgenden allgemeinen Angaben hat.


C.1 Veränderte Tragfähigkeiten von Anschlagseilen aufgrund der Temperatur


Tabelle C.1Tragfähigkeiten gemäß DIN EN 13414-2

Art der Seilendverbindung
Pressklemmenwerkstoff
Seileinlage
Veränderte Tragfähigkeiten in % der Tragfähigkeit des Anschlagseils
Temperatur; t, °C
−40<t≤100 100<t≤150 150<t≤200 200<t≤300 300<t≤400 400<t
Zurückgebogene Seilschlaufe Aluminium Faser 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Zurückgebogene Seilschlaufe Aluminium Stahl 100 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Flämisches Auge Stahl Faser 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Flämisches Auge Stahl Stahl 100 100 90 75 65 nicht anwenden
Spleiß Faser 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Spleiß 100 100 90 75 65 nicht anwenden

C.2 Veränderte Tragfähigkeiten von Anschlagketten aufgrund der Temperatur

Für den Einsatz von Rundstahlketten der Güteklassen 2 und 4 in Feuerverzinkereien siehe DGUV Regel 109-004 "Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien".

C.2.1 Rundstahlketten der Güteklasse 2


Tabelle C.2.1 Tragfähigkeiten gemäß DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen"

Temperatur °C bis −20 bis −10 0 bis 100 bis 150 bis 200 bis 250
Tragfähigkeit % 50 75 100 75 50 30

C.2.2 Rundstahlketten der Güteklasse 4 und 8

Tabelle C.2.2 Tragfähigkeiten gemäß DIN EN 818-6

Güteklasse
Zulässige Belastungen, angegeben als Prozentsatz der Tragfähigkeit
Temperatur t in °C
−40<t≤200 200<t≤300 300<t≤400 400<t≤475 Tragfähigkeit 

4 100 100 75 50 nicht zulässig
8 100 100 75 nicht zulässig

C.2.3 Rundstahlketten der Güteklasse 10

Tabelle C.2.3 Tragfähigkeiten gemäß PAS 1061

Temperatur °C niedrigste Einsatztemperatur
bis 200 nach Herstellerangabe
über 200 bis 300 über 300 bis 380
Tragfähigkeit % 100 90 60


C.3.1 Flachgewebte Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern

Flachgewebte Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern können in folgenden Temperaturbereichen mit 100 % der Tragfähigkeit eingesetzt werden:
a) Polyester und Polyamid: −40 °C bis 100 °C
b) Polypropylen: −40 °C bis 80 °C

Die Verwendung von flachgewebten Hebebänder und Rundschlingen bei einer Temperatur oberhalb oder unterhalb der angegebenen Temperaturen ist unzulässig.

Anschlag-Faserseile aus Natur- und Chemiefaserseilen

Anschlag-Faserseile aus Natur- und Chemiefaserseilen können in folgenden Temperaturbereichen mit 100 % der Tragfähigkeit eingesetzt werden:
a) Polyester und Polyamid: −40 °C bis 100 °C
b) Manila, Sisal, Hanf und Polypropylen: −40 °C bis 80 °C.

Die Verwendung von Anschlag-Faserseilen aus Natur- und Chemiefaserseilen bei einer Temperatur oberhalb oder unterhalb der angegebenen Temperaturen ist unzulässig.