Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für das Verwenden von Flüssiggas – dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen beim Verwenden von Flüssiggas kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.
Diese branchenübergreifende DGUV Regel hilft Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Diese sind oft komplex und allgemein formuliert. DGUV Regeln erläutern Ihnen dagegen anschaulich, welche dieser Vorgaben wo in Ihrem Unternehmen angewendet werden müssen. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet diese DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihren Personal- und Betriebsrat, Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Ihre Sicherheitsbeauftragten.
Darüber hinaus bietet sie auch umfangreiche Informationen für Errichter von Flüssiggasanlagen, für zur Prüfung von Flüssiggasanlagen befähigte Personen und Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger und für die Vertreter staatlicher Aufsichtsbehörden.
Die vorliegende DGUV Regel bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Flüssiggas. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten zu erreichen.