Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen, Erfasstwerden durch bewegte Teile, thermische Einwirkung, Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpfe, elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe, Mikroorganismen, Gefährdung durch den Fahrzeug-Verkehr (Warnkleidung) und Kontamination mit radioaktiven Stoffen.
Thermische Einwirkungen sind z.B. Kälte, Wärme.
Chemische Stoffe sind z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Fette, Öle und feste Chemikalien.