GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-989: Benutzung von Schutzkleidung
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3 Gefährdungsbeurteilung

Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzkleidung hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:

Die zu berücksichtigenden Risiken sind in den Anhängen 2 bis 4 aufgeführt.