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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese BG-Regel findet Anwendung für die Auswahl und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz.

1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung für die Benutzung von