3.2.5 | Individuelle Passform | |||
Bei der Bereitstellung nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung ist auf die individuellen Bedürfnisse der Benutzer zu achten. Dabei sind auch zusätzliche Einflüsse, die beim Tragen des Augen und Gesichtsschutzes auftreten können, zu beachten. |
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Diese können z.B. sein | ||||
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unzulänglicher Tragekomfort, wie zu hohes Gewicht, verstärktes Schwitzen, mangelhafter Sitz, zu hohe Andruckkraft, | |||
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unterschiedliche Gesichtsform, eventuelle Fehlsichtigkeit, individueller Augenabstand, langsameres Adaptieren = Anpassen des Auges an unterschiedliche Beleuchtungsstärken mit zunehmendem Alter (Probleme bei Hell-Dunkel-Wechseln), | |||
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Hautunverträglichkeiten, | |||
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Beeinträchtigung des Sehvermögens infolge unpassender optischer Eigenschaften, wie Bildverzerrung, Farbveränderungen, besonders bei Signalfarben und Streulicht, Spiegelung, | |||
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Einschränkung des Gesichtsfeldes, | |||
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Beschlagen der Sichtscheibe. | |||
Eine Erprobung von Augenschutzgeräten kann Aufschluss geben über: | ||||
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Schutzwirkung (ausreichende Abdeckung des Augenraumes bzw. des Gesichtes), | |||
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optimales Gesichtsfeld, | |||
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Anpassung an Kopf oder Gesicht der Benutzer, | |||
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die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen. |