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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
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DGUV Regel 112-192

(bisher BGR 192)

Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstungen" der BGZ

Benutzung
von Augen- und Gesichtsschutz

vom Juli 2001
Aktualisierte Nachdruckfassung Februar 2006

Herausgeber:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften