die zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.
Werden Versicherte in Lärmbereichen beschäftigt,
ist grundsätzlich die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Darüber
hinaus kann Lärm z.B. dann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, wenn
durch Lärm eine Wahrnehmung akustischer Signale, Warnrufe oder gefahrankündigender
Geräusche beeinträchtigt wird.