Diese Liste umfasst zum einen alle Produkte, die vom IFA als notifizierte Stelle zertifiziert wurden, und zum anderen alle Produkte, die dem IFA vom Hersteller unter Vorlage einer EU-Baumusterprüfbescheinigung gemeldet wurden. Sie bietet daher keinen umfassenden Marktüberblick.
Eine aktuelle Fassung dieser Liste ist unter folgendem QR-Code in der Datei "Aktuelle Fassung des Anhangs 12 der DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz" zu finden.
Stand: 25.06.2024
Passiver Gehörschutz ohne elektronische Zusatzeinrichtung
Bei der Angabe der Schallpegel für die Einsatzgrenze in der Tabelle und den empfohlenen Einsatzbereich sind die folgenden Praxisabschläge bereits eingerechnet: | |
Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel | 9 dB |
Fertig geformte Gehörschutzstöpsel | 5 dB |
Bügelstöpsel | 5 dB |
Kapselgehörschützer | 5 dB |
Gehörschutz-Otoplastiken mit Funktionskontrolle* | 3 dB |
* Funktionskontrolle vor der ersten Verwendung und danach regelmäßig im Abstand von maximal drei Jahren.
Im Gegensatz dazu enthalten die HML- und SNR-Werte die Praxisabschläge nicht, d.h. die Werte entsprechen den in der Benutzerinformation vom Hersteller angegebenen Zahlen.
Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Typ des Gehörschutzstöpsels (vor Gebrauch zu formende Stöpsel, fertig geformte Stöpsel oder Gehörschutz-Otoplastiken) der für diesen Typ gültige Praxisabschlag berücksichtigt.
Für den HM-Bereich (hoch-/mittelfrequente Geräusche) wird nach DIN EN 458 der M-Wert verwendet, für den L-Bereich (tieffrequente Geräusche) der L-Wert.
Die Einsatzgrenze der Gehörschützer liegt bei Erreichen des maximal zulässigen Expositionswerts L’EX,8h = 85 dB(A) am Ohr des Benutzers.
Im empfohlenen Einsatzbereich liegt der Schalldruckpegel unter dem Gehörschutz bei 70 bis 80 dB(A).
Eine zu hohe Schalldämmung kann zu Überprotektion und Isolationsgefühl führen!
Qualifizierte Benutzung:
Wird die Unterweisung zur Gehörschutzbenutzung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung (siehe Anhang 5). In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden. Dadurch verschieben sich die Einsatzgrenze und der empfohlene Einsatzbereich für die einzelnen Gehörschutztypen um die im Kasten oben genannten Praxisabschläge hin zu höheren Schalldruckpegeln. Die qualifizierte Benutzung ist bei extrem hohen Schalldruckpegeln erforderlich (und ab LEX,8h = 110 dB(A) nach TRLV Lärm Teil 3 vorgeschrieben) und sollte auf diese Einzelfälle beschränkt bleiben.
Gehörschützer mit elektronischer Zusatzeinrichtung
Es werden folgende Praxisabschläge berücksichtigt: | |
Kapselgehörschützer | 5 dB |
Gehörschutzstöpsel | 5 dB |
Gehörschutz-Otoplastiken mit Funktionskontrolle* | 3 dB |
* Funktionskontrolle vor der ersten Verwendung und danach regelmäßig im Abstand von maximal drei Jahren.
Für die Gehörschützer mit elektronischer Zusatzeinrichtung wird nur die Einsatzgrenze angegeben. Der Restpegel am Ohr unter dem Gehörschutz beträgt bis zu 85 dB(A).
Sicherheitsrelevante Kommunikation: Diese Produkte wurden nach EN 352-6 bzw. EN 352-9 geprüft und besitzen keine Pegelbegrenzung. Sie sind für essentielle Kommunikation am Arbeitsplatz gedacht, die entweder sicherheitsrelevant oder zum Fortgang der Arbeit unbedingt nötig ist. Die Produkte dürfen nur mit passenden Kommunikationsmitteln wie Mobiltelefonen oder Funkgeräten kombiniert werden. Der resultierende Pegel am Ohr ergibt sich aus dem Zusammenhang zwischen Eingangssignal und Schalldruckpegel, der in der Benutzerinformation angegeben sein muss. Diese Geräte dürfen nicht zu Unterhaltungszwecken (Entertainment, d. h. Musik oder Radio) verwendet werden!
Entertainment: Diese Produkte wurden nach EN 352-8 bzw. EN 352-10 geprüft und sind im Pegel auf 82 dB(A) begrenzt. Sie können zum Musik- oder Radiohören oder allgemein für Kommunikation, die für den Fortgang der Arbeit nicht essentiell ist, verwendet werden. Die Prüfung nach EN 352-8 bzw. EN 352-10 soll sicherstellen, dass auch unkundige Benutzer, die z. B. die Ausgangsspannung ihres Abspielgerätes nicht kennen, keinen gehörgefährdenden Pegeln am Ohr ausgesetzt sein können.
Qualifizierte Benutzung:
Wird die Unterweisung zur Gehörschutzbenutzung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung (siehe Anhang 5). In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden. Dadurch verschiebt sich der Einsatzbereich für die einzelnen Gehörschutztypen um die im Kasten oben genannten Praxisabschläge hin zu höheren Schalldruckpegeln. Die qualifizierte Benutzung ist bei extrem hohen Schalldruckpegeln erforderlich (und ab LEX,8h = 110 dB(A) nach TRLV Lärm Teil 3 vorgeschrieben) und sollte auf diese Einzelfälle beschränkt bleiben.
Typbezeichnung | = | Die Angabe in Klammern (Kopf-, Kinn- oder Nackenbügel) bezieht sich auf die Tragweise von Universalbügeln. |
** | = | Der Gehörschutz wird nicht mehr hergestellt. |
Einsatzgrenze | = | Wert des Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h, bei dem am Ohr der Benutzerin/des Benutzers ein Pegel von 85 dB(A) erreicht wird. |
Empfohlener Einsatzbereich | = | Bereich des Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h, bei dem am Ohr der Benutzerin/des Benutzers ein Pegel zwischen 70 und 80 dB(A) erreicht wird. |
H-, M-, L-Wert | = | Dämmwerte für hoch-, mittel- bzw. tieffrequente Geräusche |
SNR-Wert | = | Einzahlkennwert der Dämmung (muss vom C-bewerteten Pegel am Arbeitsplatz abgezogen werden) |
Einsatzbereich HM | = | Hoch-/mittelfrequenter Lärm (LC - LA ≤ 5 dB), HML-Check nach DIN EN 458, d. h. Berechnung mit M-Wert |
Einsatzbereich L | = | Tieffrequenter Lärm (LC - LA > 5 dB), HML-Check nach DIN EN 458, d. h. Berechnung mit L-Wert |
Bemerkung W | = | Kriterien "Warnsignalhören allgemein", "informationshaltige Geräusche" und "Sprachverständlichkeit" erfüllt (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 3,6 dB/Oktave) |
Bemerkung X | = | Extrem flachdämmender Gehörschutz. Ist für Personen mit Hörminderung geeignet. Kann auch für Musikerinnen und Musiker geeignet sein (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 2 dB/Oktave). |
Bemerkung S | = | Signalhören im Gleisoberbau möglich |
Bemerkung V | = | Signalhören beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr möglich |
Bemerkungen E1, E2, E3 |
= | Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Einsatz nur zulässig nach erfolgreich bestandener Hörprobe gemäß Fachinformation der VBG und UVB "Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer" (bisher BGI/GUVI 5147). |
Bemerkung E1 | = | Sehr gut geeignet, insbesondere für Personen mit Hörminderung geeignet. |
Bemerkung E2 | = | Gut geeignet. |
Bemerkung E3 | = | Bedingt geeignet. |
Bemerkung L | = | Sonderanforderung "Tiefe Temperatur" bestanden (nur bei Kapselgehörschützern). |
Bemerkung H | = | Sonderanforderung "Hohe Temperatur" bestanden (nur bei Kapselgehörschützern). |
Bemerkung * | = | Der Gehörschutz wurde im IFA geprüft und/oder zertifiziert. |
Bemerkung x Helme |
= | Bei Helm-Kapselkombinationen ist die Anzahl der Helmtypen (Industrieschutzhelme) angegeben, mit denen der Kapselgehörschützer geprüft wurde und an denen er befestigt werden kann. Die Benutzerinformation muss genaue Angaben zu diesen Helmtypen enthalten. Ist keine Anzahl angegeben, wurde der Gehörschützer nur mit einem Helmtyp geprüft und darf nur mit diesem Helm verwendet werden. |
Bemerkung mit HG-Anschluss |
= | Gehörschutz-Otoplastik mit Anschlussmöglichkeit für ein Hörgerät (HG). Im Lärmbereich muss das Hörgerät ausgeschaltet sein. |
1W/2W | = | 1- bzw. 2-Wege-Kommunikation |
ANR | = | Active Noise Reduction, Aktive Geräuschkompensation |