Entsprechend der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations-
ArbSchV) sind die maximal zulässigen Expositionswerte einzuhalten.
Durch die Einführung dieser Expositionsgrenzen, die maximale Schalldruckpegel
unter Berücksichtigung des Gehörschutzes vorschreiben, sind Unterweisungen noch
wichtiger geworden. Es ist bekannt, dass die im Labor gemessene und auf der
Verpackung abgedruckte Schalldämmung im Allgemeinen in der Praxis nicht erreicht
wird. Dies ergibt sich meist daraus, dass Fehler bei der Benutzung gemacht werden.
Diese Fehler reduzieren die wirksame Schalldämmung des Gehörschutzes. Dem soll
durch geeignete Unterweisung begegnet werden.
Fehler, die durch Training vermieden werden können, sind:
Bei der Verwendung von Kapselgehörschutz ist während der Unterweisung darauf hinzuweisen, dass es zur Verringerung der Schutzwirkung insbesondere durch folgende Einflüsse kommen kann:
Diese Probleme sollten anhand betrieblicher Beispiele demonstriert werden.
Speziell trainiert werden muss das Einsetzen von Gehörschutzstöpseln. Dabei
sollte man wie folgt vorgehen:
Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff müssen vor dem Einsetzen in den Gehörgang
durch Drücken oder Drehen zwischen den Fingerspitzen zu einer dünnen Rolle geformt
werden.
Der gerollte Gehörschutzstöpsel muss sofort in den Ohrkanal eingesetzt werden. Nur so kann man ihn mit geringem Durchmesser richtig positionieren.
Gehörschutzstöpsel lassen sich besser in den Ohrkanal einführen, wenn dieser durch Ziehen am Ohr begradigt wird.
Nach dem Einsetzen in den Gehörgang ist der Stöpsel mit dem Finger zu fixieren.
Abb. 13
Einsetzen von Gehörschutzstöpseln
Das Fixieren soll so lange fortgesetzt werden, bis sich der Stöpsel vollständig an den Gehörgang angelegt hat (mindestens 30 Sekunden, besser ein bis zwei Minuten bzw. nach Herstellerangaben). Nur so lassen sich die vom Hersteller angegebenen Dämmwerte erreichen.