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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz
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Anhang 7
Muster einer EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung

für die persönliche Schutzausrüstung: "Kapselgehörschützer mit Kopfbügel"

Gegenstand der Erklärung: Müller-Meier Earmuff xyz

Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt "Kapselgehörschützer mit Kopfbügel, Modell Müller-Meier Earmuff xyz" mit dem Inhalt der folgenden Normen und Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union übereinstimmt:

Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016

Harmonisierte Norm: EN 352-1:2020

Die notifizierte Stelle IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV, Kennnummer 0121, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Deutschland) hat die EU-Baumusterprüfung (Modul B) durchgeführt und die EU-Baumusterprüfbescheinigung Nr. IFA 24xxxxx ausgestellt.

Die PSA unterliegt folgendem Konformitätsbewertungsverfahren "Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2)" (alternativ: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D)) unter Überwachung der notifizierten Stelle IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV, Kennnummer 0121, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Deutschland).

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Name, Funktion)

 

 

 

(Unterschrift):

Fa. Müller-Meier AG
Beispielstraße 42
123xx ABC-Stadt

(Ort und Datum der Ausstellung):