Zum besseren Verständnis ist nachstehend die Anatomie des Ohres beschrieben:
Das Außenohr umfasst die Ohrmuschel mit der Ohrmulde vor dem Gehörgang und den
Gehörgang selbst. Der Gehörgang ist etwa 3,5 cm lang, besteht aus einem knorpeligen
und knöchernen Teil (vgl. Abbildung 14) und reicht bis zum Trommelfell. Der knorpelige
Teil enthält Haare, die insbesondere bei Männern im fortgeschrittenen Lebensalter
das korrekte Tragen von Gehörschutzstöpseln erschweren können. Beim Einsetzen
kolbenartiger zu langer Gehörschutzstöpsel wird Ohrenschmalz (Cerumen) und daran
gebundener Staub in den knöchernen Teil des äußeren Gehörgangs geschoben. Von
hier kann er nur noch durch eigene Reinigungsversuche von außen (mit den damit
verbundenen nicht unerheblichen Risiken einer Trommelfellverletzung) oder bei
einer Ohrenspülung durch den Arzt entfernt werden.
Die Weite des Gehörganges ist individuell sehr unterschiedlich. Es gibt Personen
mit großen Gehörgangsdurchmessern von 14 mm. Die meisten Gehörgangsdurchmesser
liegen im Bereich von 7 bis 11 mm. Nur wenige Menschen haben einen runden Gehörgang.
Meist ist der Querschnitt leicht ellipsenförmig. Bei manchen Menschen sind die
Gehörgangsquerschnitte linsenförmig flach.
Abb. 14
Äußeres Ohr und Mittelohr
Das Mittelohr umfasst das Trommelfell, die Paukenhöhle und die Gehörknöchelchenkette.
Das Mittelohr ist über die Eustachische Röhre mit dem Mund- und Rachenraum verbunden. Über diese Verbindung stellt sich im Mittelohr, z. B. beim Schlucken, der äußere Luftdruck ein.
Wird im knöchernen Teil des Gehörgangs beim Einsetzen des Gehörschutzstöpsels
ein Überdruck erzeugt oder stellt sich dort durch Kaubewegungen ein Unterdruck
ein, führt dies zu unangenehmen Verspannungen des Trommelfells.