Durch die Einhaltung der Leistungskriterien wird sichergestellt, dass der Benutzer oder die Benutzerin sicher an die Oberfläche gebracht bzw. an der Oberfläche gehalten wird. Außerdem werden dadurch eine stabile Schwimmlage und ein ausreichender Freibord gewährleistet. Rettungswesten drehen die Benutzerin bzw. den Benutzer in eine sichere Schwimmlage.
Rettungswesten:
Folgende drei Typen von Rettungswesten stehen zur Verfügung, deren Einsatz von den spezifischen Gefahrensituationen abhängig ist:
Hinweis:
Für den Einsatz im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger sind grundsätzlich automatisch aufblasbare Rettungswesten mit mindestens 150 N Auftrieb nach DIN EN ISO 12402-3 zu verwenden.
Schwimmhilfen:
Im Gegensatz hierzu stehen Schwimmhilfen nach DIN EN ISO 12402-5 "Schwimmhilfen (Stufe 50)", die einen Auftrieb von mindestens 50 N für Erwachsene haben. Sie werden z. B. bei der Wasserrettung von Personen durch Retter getragen und sind nicht zur Eigenrettung geeignet. Sie dürfen nur von Schwimmern und in geschützten Gewässern benutzt werden, wenn Hilfeleistung und Rettung sichergestellt sind.