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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-201: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
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Anhang 2

Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

Die Unfallversicherungsträger erachten das Tragen von PSA gegen Ertrinken bei den nachfolgend aufgeführten Arbeiten als obligatorisch.

 

In der Binnenschifffahrt

 

Im Schiffbau

 

Im Baugewerbe

Bei Bauarbeiten, wenn zusätzliche Gefahr des Ertrinkens besteht, z. B. auf

 

Im Hafen

 

Im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen Dichte kleiner 1 ist zu beachten, z. B. in Belebungsbecken von Kläranlagen.

 

In Hütten- und Walzwerken

Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen Dichte < 1 ist zu beachten.

 

Im Maschinen- und Stahlbau

 

Im Tiefbau