Anhang 2
Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Die Unfallversicherungsträger erachten das Tragen von PSA gegen Ertrinken bei den nachfolgend aufgeführten Arbeiten als obligatorisch.
In der Binnenschifffahrt
- bei folgenden Bedingungen, auch wenn der Arbeitsplatz gegen Absturz gesichert ist:
- Sichtbehinderungen
- Eisgang
- Frost
- Schneefall
- Hochwasser
- stürmisches Wetter
- Nacht
- Auf Einzelarbeitsplätzen
- Zusammenstellen oder Hantieren mit Bauteilen, Pontons und Wasserfahrzeugen
- Koppeln von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- Abnehmen und Befestigen von Drähten und Tauen
- Turnmanöver (sowohl auf dem turnenden als auch auf dem festgefahrenen Fahrzeug)
- Verholen und Festmachen eines Fahrzeugs
- Arbeiten mit dem Beiboot, Benutzung von Schwenkbaum und Landsteg
- Klarieren von Ankern
- Entfernen von Drähten, Tauwerk und dergleichen aus Schiffsschrauben und Rudern
- Außenbordarbeiten
- Deckwaschen
- Laden und Löschen
- Umschlag von Ladegütern, die eine Rutschgefahr am Arbeitsplatz verursachen
- Havarie-, Berge- und Rettungseinsätze
Im Schiffbau
- Bei Boots- und Davitprüfungen
- auf Arbeits- und Festmacherbooten
- auf Arbeitspontons und Schuten
- beim Gerüstbau an, auf oder über dem Wasser
- bei Übernahme oder Abgabe von Festmacherleinen
- beim Docken
Im Baugewerbe
Bei Bauarbeiten, wenn zusätzliche Gefahr des Ertrinkens besteht, z. B. auf
- Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
- Gerüsten
- Baukörpern
- Dächern
- geneigten Flächen
- Laufstegen
- Wasserfahrzeugen
- Schwimmenden Geräten
- Schwimmenden Anlagen
- Pontons
- Flößen
- Silos
- Leitern
sowie bei
- allen Bauarbeiten an und über dem Wasser
- allen Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten an Brücken, Krananlagen und ähnlichen Einrichtungen an und über Wasser
- Beschichtungsarbeiten an Schiffen und schwimmenden Geräten
- Arbeiten in Bohrungen
- Arbeiten in Kanalisationsanlagen
- Arbeiten in Klärwerken
- Arbeiten in Kontrollschächten von Mülldeponien
- Arbeiten in Anlagen zur Kiesgewinnung und Betonherstellung
Im Hafen
- Bei Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen stehen, bei denen Absturzgefahr ins Wasser besteht und ein Anseilen nicht möglich ist. Entsprechende Gefährdungen können beispielsweise bei Arbeiten an Deck von Binnenschiffen auftreten.
- Bei Bau- und Abbrucharbeiten am, auf oder über dem Wasser
- An Kaianlagen (Hafenanlagen) beim Be- und Entladen von Schiffen
Im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Feuerwehreinsätze an und auf dem Wasser (siehe auch DGUV Information 205-032 "Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen")
- Hilfeleistungen durch Einheiten der Hilfeleistungsorganisationen, z. B. Wasserwacht des BRK/DRK, DLRG sowie entsprechender Einheiten von ASB, JUH, MHD, THW und andere
- Arbeiten in Einrichtungen des Abwasserwesens (Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen), wenn die Gefahr des Absturzes ins Wasser oder eine Flüssigkeit besteht
- Arbeiten z. B. der Flussmeisterstellen, an Talsperren und bei der Gewässeraufsicht
Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen Dichte kleiner 1 ist zu beachten, z. B. in Belebungsbecken von Kläranlagen.
In Hütten- und Walzwerken
- In Klärbecken der Wasseraufbereitung metallurgischer Anlagen, sei es für den werksinternen Kreislauf oder Abgabe als Brauchwasser
- In Beizanlagen (Beizbecken), die mit Flüssigkeiten gefüllt sind, sofern hier nicht bereits durch die Eigenschaften der Flüssigkeit eine tödliche Gefahr besteht (solche Anlagen dienen der Oberflächenveredelung von Metallprodukten)
Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen Dichte < 1 ist zu beachten.
Im Maschinen- und Stahlbau
- Bei Bau- und Montagearbeiten an Stahlbrücken im Verkehrswegebau über Gewässern
- Bei allen übrigen Bau- und Montagearbeiten, die z. B. über oder an Gewässern, Kanälen und Wasserbecken durchzuführen sind
- Bei Arbeiten auf Binnenschiffswerften, z. B.:
- Arbeiten im Bereich von Schwimmdocks
- Arbeiten von Pontons oder Beibooten aus
- Reparaturarbeiten an oder auf in Wasser liegenden Schiffen
- Eventuell besondere Arbeiten während einer Probefahrt
Im Tiefbau
- Erstellen von Spundwanddocks für den Tunnelbau (in Gebieten mit hohem Grundwasserstand, bei denen eine Grundwasserabsenkung nicht möglich ist)
- Brückenbauten an Flüssen und Kanälen
- Arbeiten an Bauwerken für Abwasser, Ufermauern, Schleusen, Sperrwerken und Staumauern
- Erstellung und Sanierung von Böschungen, z. B. an Flüssen, Kanälen, Seen
- Nassbagger-, Saug- und Aufspülarbeiten
- Erstellung von Schlitzwänden