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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-201: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
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Anhang 3

Begriffe und Bauteile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

Ein solcher Schutz kann beispielsweise gegen starken Abrieb, Metallspritzer, Schweißperlen, chemische Einflüsse, Flammen, Hitze oder andere Gefahren erforderlich sein.

Abb. 1 Bauteile von Rettungswesten