Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
Typische transportable Silos sind z.B. Einkammer-Wechsel-Silos nach DIN 30 734 „Einkammer-Wechsel-Silo (Freifall) für Silo-Absetz- und Abrollkipper-Fahrzeuge; Anschlussmaße, Anforderungen“.
Abroll- und Abgleitbehälter, Silofahrzeuge, Spänecontainer, Sammel- und Abfallbehälter sind keine transportablen Silos im Sinne dieser Regel.
Der Transport und die Ladungssicherung von transportablen Silos werden in der DGUV Vorschriften 70 und 71 "Fahrzeuge" geregelt.
Hersteller sind in der Regel die Eigentümer oder Eigentümerinnen der transportablen Silos.
Hersteller und Spediteure können identische Unternehmen sein.
a. | das direkte Entnehmen des Schüttguts, |
b. | die Entnahme des Schüttguts durch fest mit dem transportablen Silo verbundenen Maschinen, z. B. Misch-, Pumpeinrichtungen, |
c. | die Steuerung der Einrichtung. |
Schüttgüter der Baustoffindustrie werden z. B. aus dem Silo abgezogen und unter dosierter Wasserzugabe zu dem gewünschten Produkt gemischt, z. B. Mörtel, Estrich, Putz.
Dies können z. B. Schläuche zur Weiterleitung von Material, Wasserschläuche, Druckluftleitungen, Aufsetzfilter sein.