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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 113-005: Behälter, Silos und enge Räume
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Vorbemerkung

Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sind gefährliche Arbeiten nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Für die gefährlichen Arbeiten "Einsteigen" und "Einfahren" besteht ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche.