Vorbemerkung

Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sind gefährliche Arbeiten nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Für die gefährlichen Arbeiten "Einsteigen" und "Einfahren" besteht ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche.