Im Sinne dieser Regeln ist bzw. sind |
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1. |
Unternehmer |
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der Betreiber einer Deponie, z.B. ein Kreis, Landkreis, eine Stadt oder ein von ihnen mit dem Deponiebetrieb beauftragtes Unternehmen, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht. | ||||
Siehe auch § 136 Abs. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). | ||||
2. |
Versicherte |
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Personen, die auf der Deponie tätig und die gesetzlich unfallversichert sind. | ||||
Hinsichtlich Versicherte siehe auch § 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). | ||||
Unternehmer, die freiwillig oder nach Satzung versichert sind, zählen auch zu den Versicherten. | ||||
3. |
Personen |
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der Oberbegriff für Unternehmer, Versicherte und Dritte. | ||||
Dritte sind Betriebsfremde und somit nicht unbedingt Versicherte des Unfallversicherungsträgers, dem das Unternehmen angehört, in dem sie eine Tätigkeit mit Auftrag, Duldung oder Zustimmung des jeweiligen Unternehmers ausüben. | ||||
4. |
Deponiekörper |
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der Bereich der Deponie oberhalb der Basisabdichtung. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
5. |
Gaskollektoren |
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Einrichtungen im Deponiekörper, mit denen Deponiegas erfasst wird. | ||||
Gaskollektoren werden im Regelfall vertikal in Form von Gasbrunnen (Gasdomen) oder horizontal in Form von perforierten Rohrleitungen (Gasdrainage) eingebaut; siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
6. |
Gassammelleitungen |
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Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gaskollektoren zu Gassammelstellen gefördert wird. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
7. |
Gasansaugleitungen |
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Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gassammelstellen zu Gasfördereinrichtungen gefördert wird. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
8. |
Gastransportleitungen |
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Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gasfördereinrichtungen zur Gasverwertung oder zu Gasabfackeleinrichtungen gefördert wird. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
9. |
Gassammelstellen |
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Einrichtungen, an denen Gassammelleitungen zusammengeführt werden. | ||||
Gassammelstellen sind im Regelfall als Rohr, Behälter oder Ähnliches ausgeführt. An ihnen können Mess-, Überwachungs- oder Regelungseinrichtungen angebracht sein; Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
10. |
Entwässerungseinrichtungen |
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Einrichtungen, mit denen Kondenswasser an Tiefpunkten des Deponiegas-Leitungssystems gesammelt und abgeleitet wird. | ||||
Die Kondenswasserabscheidung erfolgt im Regelfall über Flüssigkeitsabscheider (Siphons) oder über schwimmergesteuerte Abscheider; Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
11. |
Gasfördereinrichtungen |
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Einrichtungen, die Unterdruck zur Absaugung und Förderung des Deponiegases erzeugen und das Deponiegas mit Überdruck der Gasverwertung oder der Gasabfackeleinrichtung zuführen. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
12. |
Gasabfackeleinrichtungen |
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Einrichtungen zur Verbrennung von Deponiegas einschließlich der sicherheitstechnischen, steuer- und überwachungstechnischen Einrichtungen. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
13. |
Betriebsgebäude |
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Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Personen oder der Instandhaltung von Geräten dienen. | ||||
Betriebsgebäude enthalten z.B. Aufenthalts- und Sanitärräume-Betriebsgebäude können auch in Container-Bauweise errichtet sein - sowie Werkstätten und Einstellhallen für Fahrzeuge und Geräte; Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
14. |
Maschinenräume |
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Räume, in denen z.B. Gasreinigungs- bzw. Gastrennanlagen, Gasfördereinrichtungen oder Gasverbrauchseinrichtungen einschließlich deren Steuer- und Regelungseinrichtungen untergebracht sind. | ||||
Siehe Anhang 1, Bild 1. | ||||
15. |
Schächte |
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vorwiegend senkrechte Bauwerke. | ||||
16. |
Stollen |
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vorwiegend horizontale Bauwerke. | ||||
17. |
unterirdische Bauwerke |
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kavernenartige Räume, die über Schächte oder Stollen zu erreichen sind. | ||||
18. |
Sickerwasser |
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im Deponiekörper enthaltenes oder durch ihn hindurchgesickertes Wasser, das kontrolliert erfasst wird. | ||||
19. |
Schüttkontrollgeräte |
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Geräte mit Sortiergreifwerkzeugen, mit denen Abfälle kontrolliert werden. |