2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieser Regeln ist bzw. sind

1.

Unternehmer
  der Betreiber einer Deponie, z.B. ein Kreis, Landkreis, eine Stadt oder ein von ihnen mit dem Deponiebetrieb beauftragtes Unternehmen, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht.
    Siehe auch § 136 Abs. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

2.

Versicherte
  Personen, die auf der Deponie tätig und die gesetzlich unfallversichert sind.
    Hinsichtlich Versicherte siehe auch § 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
    Unternehmer, die freiwillig oder nach Satzung versichert sind, zählen auch zu den Versicherten.

3.

Personen
  der Oberbegriff für Unternehmer, Versicherte und Dritte.
    Dritte sind Betriebsfremde und somit nicht unbedingt Versicherte des Unfallversicherungsträgers, dem das Unternehmen angehört, in dem sie eine Tätigkeit mit Auftrag, Duldung oder Zustimmung des jeweiligen Unternehmers ausüben.

4.

Deponiekörper
  der Bereich der Deponie oberhalb der Basisabdichtung.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

5.

Gaskollektoren
  Einrichtungen im Deponiekörper, mit denen Deponiegas erfasst wird.
    Gaskollektoren werden im Regelfall vertikal in Form von Gasbrunnen (Gasdomen) oder horizontal in Form von perforierten Rohrleitungen (Gasdrainage) eingebaut; siehe Anhang 1, Bild 1.

6.

Gassammelleitungen
  Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gaskollektoren zu Gassammelstellen gefördert wird.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

7.

Gasansaugleitungen
  Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gassammelstellen zu Gasfördereinrichtungen gefördert wird.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

8.

Gastransportleitungen
  Rohrleitungen, in denen Deponiegas von den Gasfördereinrichtungen zur Gasverwertung oder zu Gasabfackeleinrichtungen gefördert wird.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

9.

Gassammelstellen
  Einrichtungen, an denen Gassammelleitungen zusammengeführt werden.
    Gassammelstellen sind im Regelfall als Rohr, Behälter oder Ähnliches ausgeführt. An ihnen können Mess-, Überwachungs- oder Regelungseinrichtungen angebracht sein; Siehe Anhang 1, Bild 1.

10.

Entwässerungseinrichtungen
  Einrichtungen, mit denen Kondenswasser an Tiefpunkten des Deponiegas-Leitungssystems gesammelt und abgeleitet wird.
    Die Kondenswasserabscheidung erfolgt im Regelfall über Flüssigkeitsabscheider (Siphons) oder über schwimmergesteuerte Abscheider; Siehe Anhang 1, Bild 1.

11.

Gasfördereinrichtungen
  Einrichtungen, die Unterdruck zur Absaugung und Förderung des Deponiegases erzeugen und das Deponiegas mit Überdruck der Gasverwertung oder der Gasabfackeleinrichtung zuführen.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

12.

Gasabfackeleinrichtungen
  Einrichtungen zur Verbrennung von Deponiegas einschließlich der sicherheitstechnischen, steuer- und überwachungstechnischen Einrichtungen.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

13.

Betriebsgebäude
  Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Personen oder der Instandhaltung von Geräten dienen.
    Betriebsgebäude enthalten z.B. Aufenthalts- und Sanitärräume-Betriebsgebäude können auch in Container-Bauweise errichtet sein - sowie Werkstätten und Einstellhallen für Fahrzeuge und Geräte; Siehe Anhang 1, Bild 1.

14.

Maschinenräume
  Räume, in denen z.B. Gasreinigungs- bzw. Gastrennanlagen, Gasfördereinrichtungen oder Gasverbrauchseinrichtungen einschließlich deren Steuer- und Regelungseinrichtungen untergebracht sind.
    Siehe Anhang 1, Bild 1.

15.

Schächte
  vorwiegend senkrechte Bauwerke.

16.

Stollen
  vorwiegend horizontale Bauwerke.

17.

unterirdische Bauwerke
  kavernenartige Räume, die über Schächte oder Stollen zu erreichen sind.

18.

Sickerwasser
  im Deponiekörper enthaltenes oder durch ihn hindurchgesickertes Wasser, das kontrolliert erfasst wird.

19.

Schüttkontrollgeräte
  Geräte mit Sortiergreifwerkzeugen, mit denen Abfälle kontrolliert werden.