5.12 |
Gaskollektoren |
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Gaskollektoren sollen so ausgeführt sein, dass eine Gefährdung von Personen durch Deponiegas vermieden ist. |
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Eine Gefährdung durch Deponiegas kann z.B. vermieden werden, wenn insbesondere während des Ausbaues der Deponie |
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Schachtringe bzw. Mantelrohre von Gasbrunnen mindestens 2 m über die jeweilige Deponieoberfläche hochgezogen und Öffnungen und Fugen zwischen den Schachtringen dicht sind, |
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Gasbrunnen vollständig mit rolligem Material der Korngröße 16/32, dessen Karbonatgehalt höchstens 10 Massen-% beträgt, verfüllt sind, |
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Gasbrunnen mit Hauben gasdicht abgeschlossen sind, |
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der Bereich um Gaskollektoren gegen konzentrierten Gasaustritt abgedichtet ist, |
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ein Rückstau von Gas, z.B. durch Rückschlagklappen oder Absperreinrichtungen, verhindert werden kann, |
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Gasabsaugeinrichtungen frühzeitig eingerichtet und betrieben werden. |