6.13 Verhalten bei Unregelmäßigkeiten
6.13.1 Es sollte sichergestellt werden, dass Unregelmäßigkeiten in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken, die zu Gefährdungen führen können, unverzüglich dem Aufsichtführenden gemeldet werden.
    Unregelmäßigkeiten sind z.B.
      Austreten von Deponiegas,
      Austreten von Sickerwasser,
      Ausfall der Energiezufuhr,
      Ausfall der Lüftung,
      Schäden an elektrischen Betriebsmitteln.

6.13.2

Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten sollte der Aufsichtführende entsprechende Maßnahmen treffen und dafür sorgen, dass Gefahrbereiche unverzüglich verlassen und gesichert werden.
6.13.3 Die Arbeiten dürfen erst nach Beheben der Unregelmäßigkeiten und nach Anordnung des Aufsichtführenden wieder aufgenommen werden.