6.14 | Öffnen von Schachtabdeckungen | ||
6.14.1 | Zum sicheren Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. | ||
Geeignete Werkzeuge sind z.B. Deckelheber. | |||
6.14.2 |
Festgefrorene Schachtabdeckungen dürfen nicht durch offenes Feuer aufgetaut werden. Beim Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen sind Funken zu vermeiden. |
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6.14.3 | Geführte Schachtabdeckungen sind gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen zu sichern. |