6.19 |
Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch elektrischen Strom |
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Bei Verwendung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken sind Schutzmaßnahmen gegen erhöhte elektrische Gefährdung zu treffen. |
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Eine erhöhte elektrische Gefährdung kann vermieden werden, wenn |
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handgeführte Elektrowerkzeuge mit den Schutzmaßnahmen Schutzkleinspannung bzw. Schutztrennung betrieben werden, |
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Handleuchten, ausgenommen solche für Schutzkleinspannung, mindestens der Schutzart IP 45 entsprechen, |
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bewegliche Anschlussleitungen der Bauart H07RN-F bzw. A07RN-F oder einer gleichwertigen Bauart verwendet werden, |
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Schweißstromquellen mit der Kennzeichnung S (im Quadrat) verwendet werden; bisher wurden für diese Schweißstromquellen die Zeichen 42 V (im Kreis) und K (im Quadrat) verwendet. |
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Diese Maßnahmen sind unabhängig von den Maßnahmen gegen Explosionsgefahr zu treffen. |