6.2 Verhalten im Entlade- und Einbaubereich
6.2.1 Bei dem Betrieb im Entlade- und Einbaubereich ist zu beachten, dass Personen nicht gefährdet werden.
    Eine Gefährdung kann z.B. vermieden werden, wenn
    ankommenden Fahrzeugen der Entladebereich zugewiesen wird,
    Entladebereiche so angelegt sind, dass Rückwärtsfahren möglichst vermieden ist,
    sich im Entladebereich nur Personen aufhalten, die für das Entladen von Fahrzeugen erforderlich sind,
    sich im Einbaubereich außerhalb von Fahrzeugen und Geräten keine Personen aufhalten,
    der Rückraum von Fahrzeugen durch Kameras überwacht wird,
    Fahrzeuge untereinander einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten
         und - falls auf Einweiser nicht verzichtet werdet kann -
    diese Warnkleidung tragen.

6.2.2

Fahrzeuge müssen von Schüttkanten einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einhalten.
6.2.3 Abfallsammelfahrzeuge und Fahrzeuge für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter dürfen mit angehobenem Heckteil bzw. angehobenen Behältern nur fahren, soweit dies für das Entladen von Fahrzeugen erforderlich ist.